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CHAIRSIDELEISTUNGEN
Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, zahntechnische Leistungen, die im Rahmen einer Therapie entstehen, zu betriebswirtschaftlich interessanten Honoraren abzurechnenDabei werden die meisten Leistungen delegiert. Das motiviert nicht nur das Praxisteam sondern freut die betriebswirtschaftliche Seite.
Dabei stellt sich schnell die Frage, ob – wann – und wobei Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden muss. Ist bei „Wunschleistungen“ wie beispielsweise das Bleaching immer Mehrwertsteuer auszuweisen, oder nicht?
Beispiele bringen Licht ins Dunkle. Erkennen Sie verborgene Schätze in Ihrer Praxis und begegnen Sie der Flut an Inflations- und Allgemeinkosten.
Webinar-Veranstaltungsprogramm:
• Praxisnahe zahntechnische Leistungen – hohes Geldvolumen
• Provisorien – was geht?
• Desinfektion von Werkstücken und Abformmaterialien
• Wiederherstellung und Reinigung von Kronen und Brücken
• Intraoralscanner – es gibt nicht nur die Nr. 0065 GOZ
• Private Praxislaborleistungen bei gleich- und andersartigen
Versorgungen
• Reinigung Zahnersatz und Integration in Konzepte
• Preisgefüge
Referentin: Birgit Sayn (Dental-Betriebswirtin & ZMV)
• Freie Referentin Zahnmedizin & Zahntechnik
• Fachliteratur für die Industrie, Dentallabore,
Fachverlage